· Nachricht · Künstlersozialversicherung
Lektoren und Übersetzer wissenschaftlicher Texte in KSV
| Der Lektorenberuf gehört regelmäßig zu den publizistischen Berufen im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes. Ein genereller Ausschluss des Lektorats für wissenschaftliche Texte ist nicht gerechtfertigt. Insbesondere ist im Hinblick auf den eigenschöpferischen Gehalt der Tätigkeit kein grundsätzlicher Unterschied zum stilistischen Lektorat erkennbar. Auch bei Übersetzungen ist eine Differenzierung zwischen belletristischer und wissenschaftlicher Literatur nicht angezeigt. Das hat das BSG betont ( BSG, Urteil vom 04.06.2019, Az. B 3 KS 2/18 R, Abruf-Nr. 209748 ). |
Quelle: Ausgabe 11 / 2019 | Seite 182 | ID 46145700