18.06.2021 · Nachricht · Kurzarbeit
Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld verlängert
| Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld und die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge wurden bis zum 30.09.2021 verlängert. Das geht aus der „Dritten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung“ (Abruf-Nr. 223032 ) hervor, die das Bundeskabinett am 09.06.2021 beschlossen hat. |
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