10.10.2023 · Nachricht · Kurzarbeitergeld
KuG gibt es nur für Arbeitnehmer von Betrieben mit Sitz im Inland
| Damit Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld (Kug) erhalten können, muss das Unternehmen in Deutschland einen Betriebssitz haben oder es muss eine Betriebsabteilung (Home-Office-Fall) vorliegen. Das hat das LSG Bayern im Fall eines Unternehmens entschieden, das als société anonyme (S.A.) nach französischem Recht organisiert war und den Sitz in Frankreich hatte. |
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