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  • · Nachricht · Kurzarbeitergeld

    Kurzarbeitergeldregelung bis 31.03.2022 verlängert

    | Die Corona-Pandemie dauert an. Daher wurden die bisherigen Erleichterungen und Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld um weitere drei Monate bis zum 31.03.2022 verlängert. |

     

    Im Einzelnen gilt für die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.03.2022 Folgendes:

    • Die Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld bleiben weiterhin bis zum 31.03.2022 herabgesetzt: