26.10.2022 · Nachricht · Kurzarbeitergeld
Öffnung des Kurzarbeitergeldbezugs für Leiharbeitnehmer
| Das Bundeskabinett ermöglicht mit der Kurzarbeitergeldöffnungsverordnung (KugÖV) die Zahlung von Kurzarbeitergeld an Leiharbeitnehmer befristet in der Zeit vom 01.10.2022 bis zum 31.12.2022. |
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