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  • · Fachbeitrag · Kurzfristige Beschäftigung

    Jahreswechsel 2018/2019: Keine Bestandsschutzregelung bei kurzfristiger Beschäftigung

    | In der Praxis stellt sich bei einer kurzfristigen Beschäftigung aktuell folgende Frage: Welche Zeitgrenze gilt, wenn ein Arbeitnehmer 2018 eine kurzfristige Beschäftigung aufgenommen hat, die 2019 endet. Gelten hier die bis 31.12.2018 geltenden Zeitgrenzen von 3 Monaten bzw. 70 Arbeitstagen oder die ab 01.01.2019 geltenden Grenzen von 2 Monaten bzw. 50 Arbeitstagen? |

    Kurzfristige Beschäftigung

    Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn

    • die Tätigkeit nicht berufsmäßig ausgeübt wird und