· Fachbeitrag · Kurzfristige Beschäftigung
Jahreswechsel 2018/2019: Keine Bestandsschutzregelung bei kurzfristiger Beschäftigung
| In der Praxis stellt sich bei einer kurzfristigen Beschäftigung aktuell folgende Frage: Welche Zeitgrenze gilt, wenn ein Arbeitnehmer 2018 eine kurzfristige Beschäftigung aufgenommen hat, die 2019 endet. Gelten hier die bis 31.12.2018 geltenden Zeitgrenzen von 3 Monaten bzw. 70 Arbeitstagen oder die ab 01.01.2019 geltenden Grenzen von 2 Monaten bzw. 50 Arbeitstagen? |
Kurzfristige Beschäftigung
Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn
- die Tätigkeit nicht berufsmäßig ausgeübt wird und
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig