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  • 01.12.2014 · Fachbeitrag · Lohnabrechnung

    Sozialversicherungstermine 2015

    | Die Gesamtsozialversicherungsbeiträge (GSV) sind am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Die Beitragsnachweise müssen bereits spätestens zu Beginn (0 Uhr) des fünftletzten Bankarbeitstags vorliegen. Der nachfolgende Kalender zeigt Ihnen die Termine für das Jahr 2015. |