03.06.2015 · Fachbeitrag · Lohnpfändung
Höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab Juli 2015
| Turnusmäßig – alle zwei Jahre – wurden zum 1. Juli 2015 die Pfändungsfreigrenzen an die Entwicklung des steuerlichen Freibetrags für das sächliche Existenzminimum angepasst. Damit erhöhen sich unter anderem die auszahlbaren Beträge an Arbeitnehmer, deren Gehalt gepfändet wurde. |
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