· Fachbeitrag · Lohnzuschläge
Führt eine Lohnnachzahlung bei einem 450-Euro-Jobber zur Sozialversicherungspflicht?
von StB Christian Eisele, Baker Tilly Roelfs, München
| Zu dem Beitrag über die Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge in LGP 9/2016 hat uns folgende Anfrage zum letzten Beispiel auf Seite 151 erreicht: Führt bei dem 450-Euro-Minijobber der im April 2016 nachgezahlte Lohn, der aufgrund von Krankheit im Mai 2015 nicht bezahlt wurde, wegen Überschreitung der 450-Euro-Grenze zur Sozialversicherungspflicht? |
Entstehungsprinzip gilt auch bei Nachzahlung
In der Sozialversicherung gilt das Entstehungsprinzip, auch für die Nachzahlung von laufendem Lohn (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB IV). Damit zählt die Nachzahlung des Lohns samt Nachtzuschlägen im April 2016 zum Entgelt 2015. Denn der Anspruch auf den Lohn ist im Mai 2015 entstanden.
Überschreiten - gelegentlich und nicht vorhersehbar?
Bei einem Überschreiten der Arbeitsentgelt- und Zeitgrenzen kommt es für die Weitergeltung oder Beendigung der Einstufung als Minijob darauf an, ob das Überschreiten gelegentlich und vorhersehbar ist.
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