· Nachricht · Mindestlohn
Mindestlohn steigt im Jahr 2019 auf 9,19 Euro
| Der Mindestlohn steigt ab 01.01.2019 von 8,84 Euro auf 9,19 Euro brutto pro Stunde. 2020 wird er dann auf 9,35 Euro erhöht. Die Bundesregierung hat eine entsprechende Verordnung gebilligt. Die Mindestlohnkommission hatte die Erhöhung Ende Juni 2018 vorgeschlagen. |
Auch geringfügig entlohnte Beschäftigungen bis zu 450 Euro im Monat unterfallen dem Mindestlohngesetz (MiLoG). „Minijobber“ haben also Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Beim bisherigen Betrag von 8,84 Euro je Stunde ergab sich daraus eine maximale Arbeitszeit von 50 Stunden pro Monat. Arbeiten, die zeitlich darüber hinausgehen, müssen zusätzlich vergütet werden. Über 450 Euro entfallen aber die Voraussetzungen für einen „Minijob“.
PRAXISTIPP | Die Erhöhung des Mindestlohns auf 9,19 Euro hat ab 01.01.2019 zur Folge, dass „Minijobber“ maximal 48 Stunden pro Monat arbeiten dürfen. Halten sich Arbeitgeber nicht an diese Grenze, entfällt das Privileg der Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung. Entrichtet der Arbeitgeber dann keine Sozialversicherungsbeiträge, drohen ihm hohe Nachforderungen und Bußgelder. |
Weiterführender Hinweis
- Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (Zweite Mindestlohnanpassungsverordnu‒MiLoV2) → Abruf-Nr. 205629