15.07.2020 · Fachbeitrag · Rente
Arbeitslosigkeit nach Beschäftigung in Transfergesellschaft
| Auf die Mindestversicherungszeiten von 45 Jahren für eine abschlagsfreie Rente sind auch Zeiten von Arbeitslosigkeit im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis mit einer Transfergesellschaft nach Insolvenz des letzten Arbeitgebers anzurechnen. Dies gilt jedenfalls in dem Fall, in dem der Aufhebungsvertrag und der befristete Arbeitsvertrag mit der Transfergesellschaft vom Insolvenzverwalter unterzeichnet worden sind, weil die Insolvenz in der Konstellation die wesentliche Ursache für die spätere Arbeitslosigkeit ist. Dies hat das LSG Bayern entschieden. |
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