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  • 23.01.2018 · Nachricht · Rentenversicherung

    Angestellte Volljuristen und Rentenversicherungspflicht

    | Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht erstreckt sich nur auf die jeweilige Beschäftigung und nicht auf eine spätere Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber. Das hat das BSG im Fall von Volljuristen entschieden, die beim Bundesamt für Ausländer und Migration (BAMF) als Einzelentscheider bei der Bearbeitung von Asylanträgen tätig waren. |