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  • 02.02.2016 · Fachbeitrag · Rentenversicherung

    Arbeitgeber: Keine Rückerstattung von Versorgungswerk-Beiträgen

    | Zahlt ein Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer (hier: Rechtsanwältin) Beiträge an ein berufsständisches Versorgungswerk, weil er irrtümlich annimmt, dass der Arbeitnehmer von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit ist, kann er die Beiträge nicht vom Versorgungswerk zurückverlangen. Denn er hat keine Rechtsbeziehungen zum Versorgungswerk. Eine solche besteht nur zwischen Arbeitnehmer und Versorgungswerk, so das VG Frankfurt (Urteil vom 20.5.2015, Az. 4 K 884/15, rechtskräftig). |