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  • · Fachbeitrag · Rentenversicherung

    Betriebsübernehmer haftet nicht für Beitragsschulden des Vorgängers

    | Wer einen Betrieb übernimmt, haftet nicht für die Rentenversicherungsbeiträge seines Vorgängers. Das hat das LSG Bayern entschieden. |

     

    Streit um Rentenversicherungsbeiträge des Vorgängers

    In einem Zeitarbeitsunternehmen hatte der Rentenversicherungsprüfer die beitragsfreie Behandlung von Aufwandsersatzleistungen beanstandet, weil diese nicht zusätzlich zum Arbeitsentgelt, sondern an dessen Stelle gezahlt worden seien. Er setzte Beitragsnachforderungen von zirka 1,7 Mio. Euro fest; ein Teil der Beitragsnachforderungen entfiel auf Arbeitsverhältnisse, die erst mit dem Betriebsübergang auf das Zeitarbeitsunternehmen übergangen waren. Das Unternehmen wehrte sich dagegen.

     

    Keine Nachforderung beim Übernehmer

    Nach Ansicht des LSG Bayern kann die Rentenversicherung den Betriebsübernehmer nicht für Beitragsschulden seines Vorgängers haftbar machen (Beschluss vom 28.1.2011, Az: L 5 R 848/10 B ER; Abruf-Nr. 110622). Dafür führt das Gericht fünf Gründe an: