21.11.2024 · Nachricht · Rentenversicherungspflicht
Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung – keine Fortwirkung bei Arbeitgeberwechsel
| Die mit einem früheren Bescheid ausgesprochene Befreiung von der Rentenversicherungspflicht als „Rechtsanwältin“ umfasst nicht die später bei einem anderen Arbeitgeber ausgeübte Beschäftigung, so das BSG. |
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