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  • 21.11.2024 · Nachricht · Rentenversicherungspflicht

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung – keine Fortwirkung bei Arbeitgeberwechsel

    | Die mit einem früheren Bescheid ausgesprochene Befreiung von der Rentenversicherungspflicht als „Rechtsanwältin“ umfasst nicht die später bei einem anderen Arbeitgeber ausgeübte Beschäftigung, so das BSG. |