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  • 17.05.2019 · Nachricht · Rentenversicherungspflicht

    Selbstständiger Personal Trainer ist nicht pflichtversichert in GRV

    | Ein selbstständig tätiger Personal Trainer, der ausschließlich Einzelkunden betreut, übt eine im Wesentlichen beratende und keine lehrende Tätigkeit aus. Er ist damit nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 2 S. 1 Nr. 1 SGB VI, so das SG Osnabrück. |