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  • 27.05.2016 · Fachbeitrag · Rentner

    Beschäftigung nach Rentenbeginn erhöht Rente nicht mehr

    | Bei ununterbrochenem Bezug einer Altersvollrente wegen Arbeitslosigkeit können auch für eine nach Rentenbeginn ausgeübte mehr als geringfügige Tätigkeit keine Versicherungszeiten mit Entgeltpunktecharakter berücksichtigt werden. Die Rentenhöhe ändert sich durch die Beschäftigung nicht mehr, so das LSG Baden-Württemberg. |