27.05.2016 · Fachbeitrag · Rentner
Beschäftigung nach Rentenbeginn erhöht Rente nicht mehr
| Bei ununterbrochenem Bezug einer Altersvollrente wegen Arbeitslosigkeit können auch für eine nach Rentenbeginn ausgeübte mehr als geringfügige Tätigkeit keine Versicherungszeiten mit Entgeltpunktecharakter berücksichtigt werden. Die Rentenhöhe ändert sich durch die Beschäftigung nicht mehr, so das LSG Baden-Württemberg. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig