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  • · Nachricht · Rentner

    Höhere Hinzuverdienstmöglichkeiten für Rentner ab 1. Juli 2012

    | Aufgrund der gestiegenen Rentenwerte erhöhen sich zum 1. Juli 2012 in den neuen Bundesländern die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner. |

     

    Die Hinzuverdienstgrenzen in den alten Bundesländern bleiben unverändert, weil sie ausgehend von der Bezugsgröße West berechnet werden und diese unverändert geblieben ist. Dagegen ändern sich die Hinzuverdienstgrenzen in den neuen Bundesländern, weil sie auch vom Quotienten der Rentenwerte abhängig sind.

     

    • Hinzuverdienstgrenzen (ab 1. Juli 2012)
    Rentenart

    max. monatlicher Hinzuverdienst

    West

    Ost

    Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze

    alt
    neu
    • in voller Höhe

    400,00 Euro

    400,00 Euro

    400,00 Euro

    • 2/3-Teilrente

    511,88 Euro

    454,11 Euro

    454,43 Euro

    • 1/2-Teilrente

    748,13 Euro

    663,70 Euro

    664,17 Euro

    • 1/3-Teilrente

    984,38 Euro

    873,29 Euro

    873,91 Euro

    Erwerbsunfähigkeitsrente

    400,00 Euro

    400,00 Euro

    400,00 Euro

    Volle Erwerbsminderungsrente

    • in voller Höhe

    400,00 Euro

    400,00 Euro

    400,00 Euro

    • 3/4-Teilrente

    669,38 Euro

    593,84 Euro

    594,26 Euro

    • 1/2-Teilrente

    905,63 Euro

    803,43 Euro

    804,00 Euro

    • 1/4-Teilrente

    1.102,50 Euro

    978,08 Euro

    978,78 Euro

    Teilweise Erwerbsminderungsrente

    • in voller Höhe

    905,63 Euro

    803,43 Euro

    804,00 Euro

    • 1/2-Teilrente

    1.102,50 Euro

    978,08 Euro

    978,78 Euro

    Quelle: ID 33350010