· Fachbeitrag · Rentner
Welche Änderungen bringt das Flexirentengesetz zum 01.01.2017 für Arbeitgeber?
von RAin Sylvia Wörz, Osborne Clarke, Köln
| Immer mehr Menschen arbeiten nach Erreichen des Rentenalters weiter. Das neue „Flexirentengesetz“ soll dabei helfen, den Übergang vom Erwerbsleben in die Rente selbstbestimmter zu gestalten. Die Änderungen wirken sich auch unmittelbar auf Arbeitgeber aus, die Rentenempfänger beschäftigen. Zum 01.01.2017 müssen sie sich auf Veränderungen hinsichtlich der Rentenversicherungsfreiheit bzw. -pflicht und bei den Arbeitgeberbeiträgen zur Arbeitslosenversicherung einstellen. |
Neue Regeln zur Rentenversicherungsfreiheit bei Vollrente
Nach bisheriger Rechtslage bestand für Beschäftigte, die eine Vollrente wegen Alters bezogen, Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung. Zukünftig wird dies nicht mehr allein vom Bezug der Rente abhängig gemacht. Ausschlaggebend ist vielmehr auch das Erreichen der Regelaltersgrenze:
- Altersvollrentenbezieher, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, sind künftig versicherungspflichtig. Sie zahlen weiter in die Rente ein und erwerben damit jedenfalls bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin Rentenanwartschaften.
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