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  • · Fachbeitrag · Sachbezüge

    Die Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft steigen zum 1. Januar 2013 geringfügig an

    | Die neuen amtlichen Sachbezugswerte für das Jahr 2013 stehen so gut wie fest. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vorgelegt. Die Sachbezugswerte für die Verpflegung sowie für die Überlassung einer Unterkunft an Arbeitnehmer sollen demnach gegenüber den Werten des Jahres 2012 geringfügig steigen. |

     

    Beachten Sie | Die Werte sind noch nicht amtlich. Der Bundesrat muss der Fünften Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung am 14. Dezember 2012 noch zustimmen. Mit Änderungen ist erfahrungsgemäß aber nicht mehr zu rechnen. Sollten sich doch noch Änderungen ergeben, werden wir Sie umgehend darüber informieren.

    Sachbezugswerte für Verpflegung

    Der Gesamtsachbezugswert für Verpflegung wird im Jahr 2013 von bisher 219 Euro auf 224 Euro im Monat steigen. Er wird sich ab 1. Januar 2013 dabei wie folgt zusammensetzen: