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  • · Fachbeitrag · Sachbezüge

    Die Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft steigen zum 1. Januar 2014 geringfügig an

    | Die neuen amtlichen Sachbezugswerte für das Jahr 2014 stehen fest. Die Sechste Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung sieht vor, dass die Sachbezugswerte für die Verpflegung sowie für die Überlassung einer Unterkunft an Arbeitnehmer gegenüber den Werten des Jahres 2013 geringfügig steigen. |

    Sachbezugswerte für Verpflegung

    Der Gesamtsachbezugswert für Verpflegung wird im Jahr 2014 von bisher 224 Euro auf 229 Euro im Monat steigen. Er wird sich ab 1. Januar 2014 dabei wie folgt zusammensetzen:

     

    • Sachbezugswerte Verpflegung 2014 (in Euro)

    Personenkreis

    Frühstück

    Mittagessen

    Abendessen

    Verpflegung insgesamt

    monatlich

    (täglich)

    monatlich

    (täglich)

    monatlich

    (täglich)

    monatlich

    (täglich)

    Volljährige Arbeitnehmer

    49,00

    (1,63)

    90,00

    (3,00)

    90,00

    (3,00)

    229,00

    (7,63)

    Jugendliche und Azubis

    49,00

    (1,63)

    90,00

    (3,00)

    90,00

    (3,00)

    229,00

    (7,63)

    Volljährige 
Familienangehörige

    49,00

    (1,63)

    90,00

    (3,00)

    90,00

    (3,00)

    229,00

    (7,63)

    Familienangehörige unter 18 Jahre

    39,20

    (1,30)

    72,00

    (2,40)

    72,00

    (2,40)

    183,20

    (6,10)

    Familienangehörige unter 14 Jahre

    19,60

    (0,65)

    36,00

    (1,20)

    36,00

    (1,20)

    91,60

    (3,05)

    Familienangehörige unter 7 Jahre

    14,70

    (0,49)

    27,00

    (0,90)

    27,00

    (0,90)

    68,70

    (2,29)