· Fachbeitrag · Scheinselbstständigkeit
Freie Mitarbeiter: Auf diese Kriterien achten und Scheinselbstständigkeit umgehen
von Kerstin Kind, Director und Rentenberaterin bei der WTS GmbH in Frankfurt
| Um Engpässe auszugleichen oder fehlende Qualifikationen zu bekommen, greifen viele Unternehmen auf Fremdpersonal zurück. Dieser Einsatz von Fremdpersonal ist auch mit vielen Regeln und Risiken verbunden. Vor allem wenn die freien Mitarbeiter nur dem Anschein nach selbstständig sind, kann das die Unternehmen teuer zu stehen kommen. Worauf Unternehmen bei der Wahl von freien Mitarbeitern achten müssen und wie sie das Thema Scheinselbstständigkeit rechtsicher umgehen, erläutert der folgende Beitrag. |
Scheinselbstständigkeit ‒ Was ist das?
Unter Scheinselbstständigkeit versteht man im Allgemeinen die Tätigkeit eines „Selbstständigen“, der tatsächlich aber Arbeitnehmer ist. Gemeint sind damit Erwerbstätige, die als Selbstständige bezeichnet und damit rechtlich auch so behandelt werden ‒ also formal Selbstständige sind ‒, aber de facto wie abhängig Beschäftigte arbeiten.
Von Scheinselbstständigkeit betroffen sein können alle Selbstständigen, die Auftragsarbeiten machen. Insbesondere betroffen sind davon Freiberufler oder freie Mitarbeiter. Diese können dabei auch ein Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber haben. Beispiele für betroffene Berufsbilder und Branchen, in denen Scheinselbstständigkeit vorkommen kann, sind u. a.
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