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  • · Fachbeitrag · Sozialversicherung

    Angestelltenverhältnis und zusätzlich selbstständige Tätigkeit für ein Unternehmen?

    | In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, ob ein Unternehmen jemanden als abhängig Beschäftigten und daneben als selbstständig Tätigen engagieren kann. LGP erläutert die Voraussetzungen. |

     

    Frage: Ein Unternehmen beschäftigt einen Arbeitnehmer im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses und zusätzlich für Leistungen, die nicht durch das Angestelltenverhältnis abgedeckt sind, als externen Dienstleister. Die Zusatztätigkeit wird vom Arbeitnehmer im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit ausgeübt und soll auf eigene Rechnung erfolgen. Kernfrage ist, ob eine zeitgleiche Beschäftigung als Arbeitnehmer und als Selbstständiger möglich ist.

     

    Antwort: In der Praxis ist versicherungsrechtlich von einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis bei einem Arbeitgeber/Auftraggeber auszugehen.