25.03.2024 · Nachricht · Sozialversicherung
EuGH: Widerruf der A1-Bescheinigung von Amts wegen bei Unrichtigkeiten – auch ohne Dialog- und Vermittlungsverfahren
| Der EuGH kommt in einem Fall nach polnischem Recht zu dem Ergebnis, dass der Widerruf der A1-Bescheinigung möglich ist, ohne dass das Dialog- und Vermittlungsverfahren mit den Trägern der betreffenden Mitgliedstaaten vorher eingeleitet werden muss (Art. 76 Abs. 6 Verordnung (EG) Nr. 883/2004). Das kann auch praktische Auswirkungen in Deutschland haben. |
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