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Künstlersozialabgabe bleibt auch im Jahr 2022 bei 4,2 Prozent
| Im Jahr 2022 beträgt der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung unverändert 4,2 Prozent. Das ergilt sich aus der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2022 vom 13.09.2021 |
Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit mehr als 190.000 selbstständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die selbstständigen Künstler und Publizisten tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert. Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt und beträgt derzeit 4,2 Prozent. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.
Weiterführender Hinweis
- Künstlersozialabgabe-Verordnung 2022, BGBl. → Abruf-Nr. 224899