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  • 29.07.2014 · Fachbeitrag · Sozialversicherung

    Minijob nicht ohne Weiteres als selbstständige Tätigkeit fortführbar

    | Geringfügig Beschäftigte sind zwar sozialversicherungsfrei, kosten dem Arbeitgeber aber Pauschalbeiträge. Die wollte ein Rechtsanwalt sparen, indem er seine Reinigungskraft nach Umzug der Kanzleiräume als selbstständig Tätige einstufte. Bei einer Rentenversicherungsprüfung kam er damit aber nicht durch. Das LSG Nordrhein-Westfalen bestätigte die Nachzahlung der Sozialabgaben einschließlich Säumniszuschlägen von rund 2.500 Euro. |