23.08.2017 · Nachricht · Sozialversicherung
Pauschale Aufwandspauschale für Ehrenamt ist beitragsfrei
| Ehrenämter sind in der gesetzlichen Sozialversicherung beitragsfrei. Dies gilt selbst dann, wenn hierfür eine angemessene pauschale Aufwandsentschädigung gewährt wird und neben Repräsentationspflichten auch Verwaltungsaufgaben wahrgenommen werden. Dies hat das BSG im Fall eines Kreishandwerksmeisters entschieden. |
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