· Fachbeitrag · Sozialversicherung
Praktikum von Fahrlehrer-Anwärtern sozialversicherungspflichtig
| Fahrlehrer-Anwärter, die nach fünfmonatiger Ausbildung in einer Fahrlehrer-Ausbildungsstätte eine viereinhalbmonatige praktische Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule absolvieren, sind während der Zeit in der Fahrschule sozialversicherungspflichtig (BSG, Urteil vom 27.7.2011, Az: B 12 R 16/09 R; Abruf-Nr. 112624 ). |
Quelle: Ausgabe 09 / 2011 | Seite 148 | ID 28462130