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  • · Fachbeitrag · Sozialversicherung

    Werden Gutschein-Urteile von der Sozialversicherung anerkannt?

    | Ein Leser möchte wissen: Werden die Urteile des BFH zu den Waren- bzw. Tankgutscheinen sozialversicherungsrechtlich anerkannt? |

     

    UNSERE ANTWORT | Ja, die BFH-Rechtsprechung wird offiziell anerkannt, und zwar wie folgt: Wird der bei einem Dritten einzulösende Waren- bzw. Tankgutschein zusätzlich zum geschuldeten Lohn gewährt und hält er die Sachbezugsfreigrenze von monatlich 44 Euro ein, ist der Bezug lohnsteuerfrei. Aus der Lohnsteuerfreiheit folgt die Sozialversicherungsfreiheit. Das gilt selbst, wenn auf dem Gutschein ein anzurechnender Betrag oder Höchstbetrag angegeben ist (Deutsche Rentenversicherung Bund, Arbeitsgruppe Beitragsüberwachung, Beratungsergebnis der Sitzung 2/2011 vom 3. und 4. Mai 2011, Top 10, Az. 0342/00-20-30-11-11; Abruf-Nr. 120235).

     

    PRAXISHINWEIS | Offen ist gegenwärtig allerdings noch, was mit den Fällen passiert, wo im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung in der Vergangenheit Steuern für Gutscheine nachgefordert wurden, der Bescheid des Fiskus bereits bestandskräftig und der Bescheid aus der Sozialversicherungsprüfung noch nicht rechtskräftig ist. Hierzu hat die Arbeitsgemeinschaft Beitragsüberwachung eine Anfrage an das Bundessozialministerium gestellt. Dieses muss prüfen, ob trotz Steuerpflicht Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung besteht. Sobald uns die Antwort vorliegt, werden wir Sie darüber informieren.

    Quelle: Ausgabe 02 / 2012 | Seite 19 | ID 31190610