· Fachbeitrag · Sozialversicherungspflicht
Angehöriger einer Familien-GmbH ohne Unternehmerrisiko
| Ein in einer Familien-GmbH tätiger Angehöriger, der weder Gesellschafter noch im Handelsregister eingetragener Geschäftsführer ist, ist nach Ansicht des LSG Baden-Württemberg kein selbstständig Tätiger und damit nicht sozialversicherungsfrei, wenn er kein Unternehmerrisiko trägt. |
Das gilt nach Ansicht des LSG selbst dann, wenn der Angehörige
- nach seinem Anstellungsvertrag in bestimmten Fällen ein „Vetorecht“ gegen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung hat,
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