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  • 08.02.2024 · Nachricht · Sozialversicherungspflicht

    Auch eine gesetzlich angeordnete Verfügungsbeschränkung wirkt sich auf die Statusbeurteilung von Gesellschaftern aus

    | Gesetzlich angeordnete Verfügungsbeschränkungen wie z. B. eine Testamentsvollstreckung über Gesellschaftsanteile, die ein unabänderliches Vetorecht in der Gesellschafterversammlung begründen, müssen auch bei der Statusbeurteilung von Geschäftsführern beachtet werden, selbst wenn sie nicht im Handelsregister eingetragen wurden. Dies hat das SG Landshut zugunsten eines Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG nach summarischer Prüfung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden. |