· Nachricht · Sozialversicherungspflicht
Auf Honorarbasis beschäftigter Kfz-Meister
| Hohe Hürden muss ein Kfz-Servicebetrieb überwinden, wenn er einen Kfz-Meister freiberuflich auf Honorarbasis beschäftigen möchte, um die Sozialabgaben zu sparen. Denn ist der Meister dann nur für den einen Kfz-Betrieb tätig, ist seine wirtschaftliche Abhängigkeit so stark, dass er als nichtselbstständig tätig einzustufen ist. So sieht es das SG Stuttgart. |
Im SG-Fall sprachen auch viele Kriterien für eine selbstständige Tätigkeit:
- Der Kfz-Meister setzte bei seiner Tätigkeit auch eigenes Werkzeug ein.
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