· Nachricht · Sozialversicherungspflicht
Bilanzbuchhalterin mit Prüfungszulassung zur Steuerberaterin
| Eine Tätigkeit als Bilanzbuchhalterin für eine Steuerkanzlei kann in abhängiger Beschäftigung oder selbstständig ausgeübt werden. Maßgebend ist, wie das Vertragsverhältnis in der Praxis ausgestaltet wird. Das LSG Baden-Württemberg hat bei einer Bilanzbuchhalterin mit Prüfungszulassung zur Steuerberaterin eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung bejaht. |
Für das LSG sprechen folgende Punkte für eine selbstständige Tätigkeit:
- Keinerlei Weisungen im Hinblick auf die einzelnen Mandate, wie auch in zeitlicher Hinsicht
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