· Nachricht · Sozialversicherungspflicht
BSG muss über SV-Status des Allein-GGf einer UG entscheiden
| Das BSG muss klären, ob aufgrund eines Dienstleistungsvertrags zwischen einer Ein-Personen-UG (haftungsbeschränkt) und einer GmbH, der nicht als Scheingeschäft oder aufgrund eines Missbrauchs der Rechtsform nichtig ist, ein Beschäftigungsverhältnis des alleinigen Gesellschafters und Geschäftsführers der Ein-Personen-UG mit der GmbH vorliegen kann. Das Verfahren wird beim BSG unter dem Az. B 12 BA 4/22 R geführt. |
Quelle: ID 48691268