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  • 08.11.2024 · Fachbeitrag · Sozialversicherungspflicht

    BSG stellt klar: Versicherungspflicht von Lehrern und Dozenten ist immer einzelfallabhängig

    | Ob Lehrende sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, ist von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig. Es gibt keine gefestigte und langjährige Rechtsprechung, wonach eine lehrende Tätigkeit – insbesondere als Dozent an einer Volkshochschule – bei entsprechender Vereinbarung stets als selbstständig anzusehen wäre, so das BSG. |