08.12.2014 · Fachbeitrag · Sozialversicherungspflicht
„Freie“ Pfleger auf Intensivstationen sind Arbeitnehmer
| In einer „grundlegenden Entscheidung“ hat das LSG Nordrhein-Westfalen „freien“ Pflegekräften auf Intensivstationen von Krankenhäusern den Arbeitnehmer-Status attestiert. |
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