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  • · Nachricht · Sozialversicherungspflicht

    Fremdgeschäftsführer einer Tochtergesellschaft mit Minderheitsbeteiligung an Muttergesellschaft ist nicht per se sv-frei

    | Eine Minderheitsbeteiligung an der Muttergesellschaft steht als solche der Annahme eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses des Fremdgeschäftsführers bei der Tochtergesellschaft nicht entgegen. Zu diesem Schluss ist das LSG Niedersachsen-Bremen gelangt mit Bezug auf die für die Statusbeurteilung vom BSG entwickelten Abgrenzungsmaßstäbe. |

     

    Eine hinreichend beherrschende und gesellschaftsvertraglich abgesicherte Machtstellung des Fremdgeschäftsführers der Tochtergesellschaft aufgrund seines Einflusses bei der Muttergesellschaft sei nach der BSG-Rechtsprechung im Ergebnis nur unter bestimmten Voraussetzungen anzunehmen. Der Gesellschaftsvertrag der Muttergesellschaft müsste

    • entweder eine abweichende Zuständigkeit für Maßnahmen der gewöhnlichen Geschäftsführung insbesondere in Form der Mitwirkung der Gesellschafterversammlung der Muttergesellschaft bei Gesellschafterbeschlüssen auf der Ebene einer Tochtergesellschaft vorsehen,

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