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  • 29.01.2021 · Nachricht · Sozialversicherungspflicht

    In der Luftrettung tätiger Notarzt ist abhängig beschäftigt

    | Honorarnotärzte, die an der notärztlichen Versorgung im Luftrettungsdienst teilnehmen, in einem Dienstplan eingeteilt sind und mit dem Hubschrauberpersonal (Pilot und Rettungsassistent) arbeitsteilig zusammenwirken, üben eine abhängige Beschäftigung aus (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.10.2020, Az. L 4 BA 732/19, Abruf-Nr. 220056 ). |