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  • 20.12.2023 · Nachricht · Sozialversicherungspflicht

    In fremde Privatpraxis eingebundene Augenärztin ist sv-pflichtig

    | Eine Augenärztin ist sozialversicherungspflichtig, wenn sie in einer fremden Privatpraxis im eigenen Namen und auf eigene Rechnung auf Basis eines „Servicevertrages“ unter Nutzung der Praxisinfrastruktur Patienten behandelt sowie bei Durchführung und Abrechnung gegenüber ihren Patienten vom Praxisinhaber gegen Abtretung von 65 Prozent des vereinnahmten Honorars unterstützt wird. Für das BSG überwiegen in dem Fall die Anhaltspunkte für eine abhängige Beschäftigung. |