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  • 21.11.2024 · Nachricht · Sozialversicherungspflicht

    Keine Stichentscheidsklausel bei mit 50 Prozent beteiligtem GGf

    | Der Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) einer aus zwei Personen bestehenden Planer-GmbH, der 50 Prozent der Anteile am Stammkapital hält, ist nur dann selbstständig, wenn ihm gegenüber dem anderen Gesellschafter bei Stimmengleichheit ein im Gesellschaftsvertrag verankertes Recht zum Stichentscheid zusteht. Diese Ansicht vertritt das SG Neubrandenburg. |