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  • 02.04.2013 · Fachbeitrag · Sozialversicherungspflicht

    Klinikarzt auf Honorarbasis ist sozialversicherungspflichtig

    | Ein Arzt, der in einer Klinik in Vollzeit auf Honorarbasis tätig ist, ist nach Ansicht des SG Kassel als Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Denn die Tätigkeit des Arztes diene in erster Linie den wirtschaftlichen Interessen der Klinik. Er sei in den fremdbestimmten Klinikalltag und damit die Organisation der Klinik – wie jeder andere als Arbeitnehmer angestellte Arzt einschließlich seines Oberarztes – eingegliedert (SG Kassel, Urteil vom 20.2.2013, Az. S 12 KR 69/12; Abruf-Nr. 130954 ). |