· Nachricht · Sozialversicherungspflicht
LSG NRW: Honorarärzte in Klinik sind sozialversicherungspflichtig
| Das LSG Nordrhein-Westfalen hat die wiederholt mehrwöchige Tätigkeit von zwei Assistenz- bzw. Stationsärzten in Krankenhäusern auf Honorarbasis als abhängige Beschäftigung eingestuft. Das LSG ist damit der Ansicht der Rentenversicherungsträger im Betriebsprüfungsverfahren gefolgt. Das letzte Wort hat nun das BSG (Az. B 12 R 22/18 R und Az. B 12 R 23/18 R). |
Das LSG führt folgende Argumente für eine abhängige sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ins Feld (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.05.2018, Az. L 8 R 233/15, Abruf-Nr. 206521, Urteil vom 09.05.2018, Az. L 8 R 234/15, Abruf-Nr. 206522):
- Die Ärzte unterlagen auf der Grundlage der Honorarverträge einem arbeitnehmertypischen umfassenden Weisungsrecht hinsichtlich der Arbeitszeit und der Art und Weise der Arbeit.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig