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  • 29.12.2016 · Fachbeitrag · Sozialversicherungspflicht

    Minderheits-Gesellschafter-Geschäftführer kann sv-frei sein

    | Minderheitsgesellschafter, die zu weniger als 50 Prozent an der GmbH beteiligt sind, gelten in der Regel als abhängig beschäftigt und sozialversicherungspflichtig. Eine Ausnahme gibt es nur bei Regelungen innerhalb des Gesellschaftsvertrags. Eine solche hat das SG Reutlingen jetzt bejaht. |