18.01.2017 · Fachbeitrag · Sozialversicherungspflicht
Mitarbeiterin im Servicebereich trotz eigenem Kfz sv-pflichtig
| Eine freie Mitarbeiterin im Servicebereich ist abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig, wenn sie in den Betrieb des Unternehmens eingegliedert und weisungsgebunden tätig ist. Allein der Umstand, dass sie ihr eigenes Kfz einsetzen muss, begründet keine selbstständige Tätigkeit. Dies betont das LSG Hessen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig