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  • 18.01.2017 · Fachbeitrag · Sozialversicherungspflicht

    Mitarbeiterin im Servicebereich trotz eigenem Kfz sv-pflichtig

    | Eine freie Mitarbeiterin im Servicebereich ist abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig, wenn sie in den Betrieb des Unternehmens eingegliedert und weisungsgebunden tätig ist. Allein der Umstand, dass sie ihr eigenes Kfz einsetzen muss, begründet keine selbstständige Tätigkeit. Dies betont das LSG Hessen. |