· Fachbeitrag · Sozialversicherungspflicht
Musiklehrer an Musikschule versicherungspflichtig beschäftigt
| Ein Gitarrenlehrer an einer städtischen Musikschule ist in allen Zweigen sozialversicherungspflichtig. Denn der Gitarrenlehrer ist in die Arbeitsorganisation der Musikschule eingegliedert, in erheblichem Umfang vertraglichen Vorgaben unterworfen und durch Rahmenlehrpläne gebunden ( LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 6.7.2016, Az. L 8 R 761/14, Abruf-Nr. 187135 ). |
Quelle: Ausgabe 08 / 2016 | Seite 129 | ID 44163956