11.12.2017 · Nachricht · Sozialversicherungspflicht
Niederlassungsleiter einer Steuerkanzlei als sv-pflichtig eingestuft
| Der als Niederlassungsleiter einer Steuerberatungsgesellschaft tätige Steuerberater kann sozialversicherungspflichtig sein. Das ist der Fall, wenn die Kriterien für eine abhängige Beschäftigung gegen Entgelt (Tätigkeit nach Weisungen, Zustimmungserfordernis, Tätigkeitsvergütung, Urlaubsanspruch) überwiegen. Daran ändert auch der Status des Niederlassungsleiters als stiller Gesellschafter der GmbH nichts (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.07.2017, Az. L 1 KR 387/16, Abruf-Nr. 197491 ). |
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