06.09.2016 · Fachbeitrag · Sozialversicherungspflicht
Radiomoderatoren mit eigenständiger Programmgestaltung
| Eine Radiomoderatorin, die bei einem privaten Rundfunksender tätig ist und das Programm sowie die Inhalte der Sendung eigenverantwortlich gestaltet, ist selbstständig beschäftigt. Da sie auch für andere Auftraggeber tätig ist, muss sie keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Dies hat das LSG Rheinland-Pfalz entgegen der Ansicht der deutschen Rentenversicherung entschieden. |
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