· Nachricht · Sozialversicherungspflicht
Rundgangleiter in Dokumentationszentrum ist sv-pflichtig
| Ein Rundgangleiter in einem Dokumentationszentrum ist eng in die Arbeitsorganisation eingebunden und trägt auch kein unternehmerisches Risiko. Folglich ist seine Tätigkeit als abhängige Beschäftigung einzuordnen. Die Schulung vor Beginn der Tätigkeit, die mit einer Prüfung und Zertifizierung endet, stellt eine vorgelagerte fachliche Weisung dar, die sich in den Skripten zu den verschiedenen Rundgängen fortsetzt, so das LSG Bayern (Urteil vom 16.05.2018, Az. L 16 R 5110/16, Abruf-Nr. 202236 ). |
Quelle: Ausgabe 08 / 2018 | Seite 128 | ID 45393259