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  • 29.04.2025 · Nachricht · Sozialversicherungspflicht

    SG Berlin: „Aufwandsentschädigung“ von 11.850 Euro im Monat sind Vergütung und kein Aufwandsersatz mehr

    | Ein pauschal gewährter monatlicher „Aufwandsersatz“ ist ein sozialversicherungspflichtiges Entgelt, wenn dessen Höhe auf eine ernste Erwerbsabsicht schließen lässt. Das entschied das SG Berlin bei einem Vorstandsmitglied eines Berufsverbands, der eine monatliche Zahlung von 11.850 Euro erhielt. |

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