· Nachricht · Sozialversicherungspflicht
SG Stuttgart: Selbstständige Tätigkeit eines Schreinermeisters
| Ein Schreinermeister, der eigenverantwortlich Holzumformungsteile zum Transport komplexer medizinischer Großgeräte („Spezialpaletten“) herstellt und für diverse Schreinerarbeiten auf Baustellen im Rahmen von Werkverträgen von einem Zimmereibetrieb als Subunternehmer eingesetzt wird, ist selbstständig tätig. Zu diesem Schluss ist das SG Stuttgart gelangt. Es hat der Rentenversicherung widersprochen, die den Schreiner als versicherungspflichtig Beschäftigten des Zimmereibetriebs angesehen hatte (SG Stuttgart, Urteil vom 14.07.2020, Az. S 24 BA 3984/18, Abruf-Nr. 223982 ). |
Quelle: ID 47564380